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Neuartige Tabakerzeugnisse ‐ besondere rechtliche Anforderungen und Grenzen

Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Τίτλος: Neuartige Tabakerzeugnisse ‐ besondere rechtliche Anforderungen und Grenzen
Συγγραφείς: Wimmer, M., Kendler, S., Rehanek, V., Reimer, B., Rux, T., Seidel, J., Butschke, A.
Πηγή: Lebensmittelchemie ; volume 79, issue S3 ; ISSN 0937-1478 1521-3811
Στοιχεία εκδότη: Wiley
Έτος έκδοσης: 2025
Συλλογή: Wiley Online Library (Open Access Articles via Crossref)
Περιγραφή: Konventionelle Tabakerzeugnisse wie Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Kautabak und Schnupftabak sind lange bekannt. Die Wirtschaftsakteure drängen aber immer mehr mit neuartigen Produkten auf den Markt, für die rechtlich mit der Produktkategorie der „neuartigen Tabakerzeugnisse” ein Rahmen geschaffen wurde. Neuartige Tabakerzeugnisse sind Erzeugnisse, die Tabak enthalten und nicht zu den herkömmlichen Tabakerzeugnissen zählen. Daher fallen auch die noch recht neuen aber tabakfreien E‐Zigaretten nicht unter den Begriff der neuartigen Tabakerzeugnisse, wohl aber unter das Tabakrecht. In Deutschland ist für die Inverkehrbringung von neuartigen Tabakerzeugnissen eine Zulassung nötig, die in § 12 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) geregelt ist und für die eine Gebühr erhoben wird. Die Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag erfolgt elektronisch über das Bundesportal ( www.verwaltung.bund.de ), wo alle relevanten Produktinformationen sowie verfügbare Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen, Suchtpotenzial und Marktforschung eingereicht werden können. Eine Zulassung ist nur zu versagen, wenn die Erzeugnisse nicht den Anforderungen des Tabakrechts entsprechen, z.B. wenn diese als Zusatzstoffe Stoffe mit CMR‐Eigenschaften enthalten. Nur zugelassene neuartige Tabakerzeugnisse dürfen in Deutschland in den Verkehr gebracht werden und werden vom BVL unter www.bvl.bund.de/tabaklisten gelistet. Auch wenn derzeit nur neuartige Tabakerzeugnisse zugelassen sind, bei denen ein Tabakstrang durch ein elektrisches Gerät erhitzt wird, findet hier eine stetige Weiterentwicklung statt, auch in einem Bereich, der den Rahmen des Tabakrechts verlässt. So fallen z.B. zum Inhalieren bestimmte erhitzte pflanzliche Erzeugnisse ohne Tabak oder nikotinhaltige Erzeugnisse ohne Tabak zum Schnupfen, Kauen oder sonstigem ...
Τύπος εγγράφου: article in journal/newspaper
Γλώσσα: English
DOI: 10.1002/lemi.202559183
Διαθεσιμότητα: https://doi.org/10.1002/lemi.202559183
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/lemi.202559183
Rights: http://onlinelibrary.wiley.com/termsAndConditions#vor
Αριθμός Καταχώρησης: edsbas.C56160AC
Βάση Δεδομένων: BASE